ANHANG zu Statuten des gem. Verein „Integrations-, und Transgenderberatung Meidling“
1.) Projekte
Projekte werden wie folgt umgesetzt:
- Ausarbeitung einer Projektidee (Projektskizze) in Abstimmung mit dem Management des gem. Verein „Integrations-, und Transgenderberatung Meidling“ durch den/die Obmann/Obfrau (allenfalls durch Recherchen vor Ort);
- Erstellung eines Konzeptes durch den/die Obmann/Obfrau, allenfalls mit Festlegung von „Meilensteinen“;
- Genehmigung dieses Konzeptes durch den Vorstand;
- Akquisition der Geld- und Sachmittel bei öffentlichen Fördergebern, bei Spendern oder bei Sponsoren bei Einhaltung der Grundsätze für Werbemaßnahmen und Spendensammlung gemäß Anhang 1;
- Verwendung der Mittel im Einklang mit dem Projektplan und in analoger Anwendung der Beschaffungsvorschriften, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten;
- Regelmäßiges qualitatives und quantitatives Reporting des/der Obmannes/Obfaru an den Vorstand zur Steuerung des Projektfortschrittes auf der Grundlage von Abweichungsanalysen durch Soll-Ist-Vergleiche, um rechtzeitig wenn nötig korrigierende Schritte wie Umwidmung, zusätzliche Mittelaufbringung, Reduktion von Maßnahmen oder gar den Abbruch des Projekts einzuleiten.
- Abschließende Beurteilung anhand der festgelegten Erfolgsfaktoren und Berichterstattung des/der Obmannes/Obfrau an den Vorstand bzw. Generalversammlung.
1.1) Fundraising
Bei Fundraisingaktionen gilt Punkt 1.) sinngemäß.
1.2) sonstige Vereinsaktivitäten
Über die sonstige Vereinsgebarung hat der/die Obmann/Obfrau dem Vorstand halbjährlich schriftlich zu berichten.
Berichtswesen
Zur Dokumentation der Umsetzung von Projekten bzw. zur Rechenschaftslegung über die Verwendung der eingegangenen Spenden und Mitgliedsbeiträge wird vom gem. Verein „Integrations-, und Transgenderberatung Meidling“ im zweiten Quartal des laufenden Jahres ein Bericht über das Vorjahr (Jahresbericht) herausgegeben. Dieser enthält im Anhang auch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, eine Vermögensübersicht und eine Liste über die aktuellen Vorstandsmitglieder. Sie wird sowohl in elektronischer (Downloadversion auf der Homepage) als auch in Papierform erstellt.
Anhang 1:
Werbung und Spendensammlung
Die Letztverantwortung für Spendensammlungen und Werbung wird vom gem. Verein „Integrations-, und Transgenderberatung Meidling“ nicht an Dritte übertragen, sondern liegt beim Obmann/Obfrau. Dabei beachtet der gem. Verein „Integrations-, und Transgenderberatung Meidling“ neben den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen insbesondere die Bestimmungen des Konsumentenschutz-, des Datenschutz-, Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.
Unbeschadet der Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes wird bei Abschluss von Fördermitgliedschaften sowie bei Erteilung von Einziehungsaufträgen oder
Lastschriftverfahren ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen eingeräumt. Erfolgt ein Rücktritt innerhalb dieser Frist, werden ev. bereits bezahlte Beiträge rückerstattet.
Die Fördermitgliedschaft ist nach 12 Monaten ab Abschluss der Mitgliedschaft jederzeit und mit sofortiger Wirkung kündbar. Wird der Fördermitgliedsbeitrag über ein Jahr hinaus im Voraus bezahlt,
besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des zum Zeitpunkt der Kündigung vorausbezahlten Anteils.
Der gem. Verein „Integrations-, und Transgenderberatung Meidling“ händigt dem Spender beim Werbevorgang eine Kopie der Verpflichtungserklärung bzw. des Fördermitgliedschaftsantrages aus und weist darin ausdrücklich auf das Rücktrittsrecht und darauf hin, dass bei Vorauszahlung des Fördermitgliedschaftsbeitrages über die Laufzeit hinaus ein Anspruch auf Rückerstattung des vorausbezahlten Anteils besteht.
Ohne bestehende konkrete Vorkontakte werden keine unerbetenen Telefon-, Telefax- oder E-Mail-Werbevorgänge unternommen.
Die mit der Werbung gemachten Aussagen in Wort und Bild sind wahr, eindeutig und sachlich richtig. Es werden keine wesentlichen Fakten verschwiegen und keine Übertreibungen
oder irreführenden Fotos verwendet. Die Grenzen von Sitte und Anstand werden gewahrt.
Der gem. Verein „Integrations-, und Transgenderberatung Meidling“ verpflichtet sich, bei Werbeaktivitäten auf der Straße oder an der Haustür Irreführungen der angesprochenen Personen zu
vermeiden. Er trägt Sorge dafür, dass extern beauftragte Sammler (haupt- oder ehrenamtlich) bzw. Werbeagenturen den Inhalt dieses Kriterienkataloges einhalten.
Es werden keine Bezeichnungen, Namen, Namenskürzel, Aufmachungen, Zeichen oder Logos verwendet, welche geeignet sind, Verwechslungen mit Bezeichnungen, Namen, Namenskürzeln, Aufmachungen, Zeichen oder Logos anderer Organisationen oder Institutionen oder den Eindruck einer Beziehung zu anderen Organisationen oder Institutionen entstehen zu lassen.

